Hausbetreuung beauftragen: Stiegenhaus, Allgemeinflächen und laufende Betreuung

Hausbetreuung verbindet laufende Pflegearbeiten mit kleineren Kontroll- und Handwerkstätigkeiten am Gebäude. Sie wird typischerweise für Mehrparteienhäuser von Hausverwaltungen und Eigentümern beauftragt — entweder als monatliche Betreuungspauschale oder als einzelne Aufträge.

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Was typisch zur Hausbetreuung gehört

Der Umfang ist vereinbarungssache und variiert je Objekt. Häufig beauftragt werden:

  • Regelmäßige Stiegenhaus- und Eingangsbereichsreinigung
  • Reinigung von Allgemeinflächen und Müllplätzen
  • Fensterreinigung und Mülltonnenbereitstellung
  • Grünflächenpflege, Rasenmähen, Laub- und Unkrautentfernung
  • Kontrollgänge und kleinere Hausbetreuungsarbeiten

Einmalige Leistung oder laufende Betreuung

Die wichtigste Unterscheidung: Eine einmalige Reinigung oder ein einzelner Kontrollgang wird einzeln abgerechnet, eine laufende Betreuung läuft über eine monatliche Pauschale. Die Pauschale deckt nur den vereinbarten Leistungsumfang und das vereinbarte Intervall — eine Sonderreinigung nach Wasseraustritt oder Entrümpelung gehört in der Regel nicht automatisch hinein.

Prüfen Sie im Angebot, welcher Turnus (wöchentlich, zweiwöchentlich, monatlich) vereinbart ist, welche Flächen eingeschlossen sind und wie Zusatzarbeiten verrechnet werden. Läuft der Vertrag, dann bedeutet der Monatspreis auch: pro Monat — nicht für die gesamte Vertragsdauer.

Was das Angebot enthält

Ein brauchbares Angebot nennt Flächen und Wohneinheiten, das Leistungsintervall, die Vertragsdauer und Kündigungsfristen sowie wie Zusatzleistungen (Fensterreinigung, Grünpflege, Sonderreinigung) abgerechnet werden. Unklare Pauschalen ohne festgelegten Leistungsumfang sind der häufigste Streitpunkt.

Häufige Fragen

Wer braucht Hausbetreuung?
Vor allem Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften von Mehrparteienhäusern, aber auch Einzelobjekte mit Garten, Müllplatz und regelmäßigem Reinigungsbedarf.
Was braucht der Betrieb für ein Angebot?
Flächen und Wohneinheiten, gewünschte Leistungen und Intervalle, Zugang (Schlüssel, Schließsystem), Vertragsdauer und wie Sonderleistungen behandelt werden sollen.
Muss der Betrieb eine Gewerbeberechtigung haben?
Die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit muss von der Gewerbeberechtigung des Unternehmens im jeweiligen Land gedeckt sein. Die Gewerkeauswahl auf BAUDS ersetzt keinen Nachweis — verlässliche Betriebe legen ihren Nachweis offen.

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