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Mängel nach Handwerkerarbeit richtig reklamieren

Ein Mangel ist kein Streitfall, solange er sachlich dokumentiert und rechtzeitig angezeigt wird. Entscheidend sind Beweise, eine klare Beschreibung und eine angemessene Frist zur Verbesserung.

Herausgeber: BAUDS·Zuletzt aktualisiert:

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Schritt 1: Dokumentieren

Fotografieren Sie den Mangel mit Übersichts- und Detailaufnahme und notieren Sie, wann er aufgefallen ist. Bei Feuchte oder Rissen sind zusätzlich Datumsangaben und, wenn möglich, Messwerte hilfreich.

Schritt 2: Schriftlich anzeigen

Beschreiben Sie sachlich, was nicht dem vereinbarten Ergebnis entspricht, und verlangen Sie Verbesserung innerhalb einer angemessenen Frist. Eine Nachricht im Auftragsverlauf auf BAUDS ist als Dokumentation geeignet, weil Zeitpunkt und Inhalt nachvollziehbar bleiben.

  • Was ist mangelhaft — konkret und ohne Bewertung der Person
  • Wann ist es aufgefallen
  • Welche Verbesserung Sie erwarten
  • Bis wann — üblich sind 14 Tage für Terminvereinbarung

Schritt 3: Verbesserung ermöglichen

Der Betrieb hat Anspruch darauf, den Mangel selbst zu beheben. Wer sofort ein anderes Unternehmen beauftragt, riskiert, die Kosten selbst zu tragen.

Vereinbaren Sie einen Termin und dokumentieren Sie das Ergebnis der Nachbesserung ebenso wie den ursprünglichen Mangel.

Fristen in Österreich und Deutschland

In Österreich gelten für Gewährleistung gesetzliche Fristen, die für unbewegliche Sachen länger sind als für bewegliche. In Deutschland gelten eigene Fristen für Bauleistungen. Welche Frist im Einzelfall greift, hängt von Vertrag und Leistungsart ab.

Prüfen Sie die aktuelle Rechtslage bei den offiziellen Stellen und holen Sie bei hohen Beträgen rechtliche Auskunft ein. Dieser Ratgeber ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung.

Wenn keine Lösung zustande kommt

Auf BAUDS können Kunde und Betrieb einen Streitfall eröffnen. Beide Seiten reichen ihre Darstellung samt Fotos ein, das BAUDS-Team sichtet den dokumentierten Verlauf und schlägt eine Lösung vor. Eine rechtliche Entscheidung ist das nicht — der Rechtsweg bleibt in jedem Fall offen.

Häufige Fragen

Darf ich die Zahlung zurückhalten?
Üblich ist, einen der Mangelhöhe angemessenen Teil zurückzubehalten und den Rest zu zahlen. Eine vollständige Zahlungsverweigerung wegen eines kleinen Mangels ist riskant. Bei größeren Beträgen holen Sie rechtliche Auskunft ein.
Wie oft muss ich Nachbesserung zulassen?
In der Praxis üblich sind ein bis zwei Versuche. Scheitert die Verbesserung wiederholt, kommen Preisminderung oder weitergehende Ansprüche in Betracht.
Was, wenn der Betrieb nicht reagiert?
Setzen Sie schriftlich eine letzte Frist und behalten Sie den Nachweis. Auf BAUDS können Sie zusätzlich einen Streitfall eröffnen, damit der Verlauf dokumentiert geprüft wird.

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Dieser Ratgeber wird von der BAUDS-Redaktion erstellt und gepflegt. Genannte Preise sind Erfahrungswerte — tatsächliche Kosten hängen von Region, Umfang, Material, Zugänglichkeit und Betrieb ab.

Quellen und offizielle Stellen

BAUDS ist keine Versicherung, keine Behörde und kein ausführender Betrieb. Verbindliche Auskünfte erteilen die zuständige Stelle, Ihre Versicherung oder ein Fachbetrieb.

Verantwortlich für den Inhalt

Herausgeber dieses Ratgebers ist BAUDS, die Plattform für Auftraggeber und Fachbetriebe in Österreich und Deutschland (bauds.app). Erstellt und gepflegt von der BAUDS-Redaktion.

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