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Auftraggeberhaftung am Bau: HFU-Liste laufend prüfen

Wer Bauleistungen weitergibt, haftet für offene Abgaben seines Auftragnehmers. Bei Arbeitskräfteüberlassung gelten seit 2026 höhere Haftungssätze.

Von Oliver Schober · Meldung vom · Veröffentlicht · Aktualisiert · 2 Min. Lesezeit

Zwei Bauunternehmer schütteln sich im Baubüro die Hand (KI-generiert)
AI

Wenn ein Unternehmen ein anderes mit **Bauleistungen** beauftragt, haftet es für nicht bezahlte Sozialversicherungsbeiträge und lohnabhängige Abgaben seines Auftragnehmers. Das betrifft vor allem Subaufträge.

Die Haftungssätze

**Klassische Bauleistungen:**

  • 20 % des Werklohns für Sozialversicherungsbeiträge
  • 5 % für lohnabhängige Abgaben

**Arbeitskräfteüberlassung (seit 1. 1. 2026 erhöht):**

  • 32 % statt bisher 20 %
  • 8 % statt bisher 5 %

So vermeiden Sie die Haftung

  • Prüfen Sie **bei jeder Zahlung**, ob Ihr Auftragnehmer in der **HFU-Liste** steht – nicht nur bei Auftragsvergabe.
  • Alternativ: 25 % (bei Überlassung 40 %) des Werklohns einbehalten und an das Dienstleistungszentrum der ÖGK (DLZ-AGH) überweisen.

Unser Tipp für Subaufträge

Gerade bei neuen Partnern lohnt sich eine kurze Prüfung vor jeder Überweisung. Klären Sie Details mit Ihrer Steuerberatung. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Quellen

Eigener BAUDS-Beitrag auf Basis dieser Meldungen. Bild KI-generiert.

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