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BUAG-Novelle: BauID-Karte für alle Bauarbeiter

Mit der BUAG-Novelle 2026 bekommen alle BUAG-pflichtigen Arbeitnehmer kostenlos eine BauID-Karte. Was sich für Baubetriebe ändert.

Von Oliver Schober · Meldung vom · Veröffentlicht · Aktualisiert · 2 Min. Lesezeit

Bauarbeiter zeigt seine Ausweiskarte vor einem Baucontainer (KI-generiert)
AI

Der Nationalrat hat das **Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG)** umfassend geändert (Sammelnovelle BGBl I 2026/66).

Die wichtigsten Punkte

  • **BauID-Karte für alle:** Jeder Arbeitnehmer, der dem BUAG unterliegt, bekommt künftig kostenlos eine BauID-Karte – auch Beschäftigte ausländischer Unternehmen, die in Österreich arbeiten.
  • **Frist:** Für alle Arbeitsverhältnisse, die am 1. 8. 2026 aktiv waren, müssen die Karten bis spätestens **30. 6. 2029** ausgestellt sein.
  • **Betreiber:** Das BauID-System wird künftig von der BUAK selbst betrieben.
  • **Freiwillig bleibt:** Die Nutzung des BauID-Systems ist weiterhin freiwillig.
  • **Entsendungen:** Lohnunterlagen dürfen künftig rein elektronisch bereitgehalten werden; das ist in der Entsendemeldung anzugeben.
  • **Metalltechnik:** Betriebe mit Gewerbeberechtigung Metalltechnik unterliegen grundsätzlich nicht dem BUAG – mit Ausnahmen bei bestimmten hinterlüfteten Fassaden.

Was heißt das für Ihren Betrieb?

Baustellenkontrollen sollen einfacher werden, weil Beschäftigungsdaten direkt über die Karte abrufbar sind. Prüfen Sie mit Ihrer Lohnverrechnung, ob Ihr Betrieb betroffen ist. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Quellen

Eigener BAUDS-Beitrag auf Basis dieser Meldungen. Bild KI-generiert.

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