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Wien: Neue Renovierungspflicht für Nichtwohngebäude
Seit 15. Juli 2026 gilt in Wien das W-EGUG 2026. Wer ein bestehendes Nichtwohngebäude kauft, muss künftig mit einer Sanierungspflicht rechnen. Was das für Eigentümer und Betriebe bedeutet.
Von Oliver Schober · Meldung vom · Veröffentlicht · Aktualisiert · 2 Min. Lesezeit

Wien hat die EU-Gebäuderichtlinie in Landesrecht umgesetzt. Das **Wiener EU-Gebäuderichtlinie-Umsetzungsgesetz 2026 (W-EGUG 2026)** ist am 15. Juli 2026 in Kraft getreten.
Was ist neu?
- Für **Neubauten** werden die Anforderungen an die Energieeffizienz stufenweise strenger – Ziel ist das Nullemissionsgebäude.
- Neu ist eine **Renovierungspflicht für bestehende Nichtwohngebäude**, die an eine Transaktion geknüpft ist (§ 118d Bauordnung für Wien). In dieser Form gibt es das in keinem anderen Bundesland.
- Geändert wurden auch das Wiener Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagengesetz und das Wiener Garagengesetz. Die konkreten Grenzwerte kommen über die OIB-Richtlinie 6 (Ausgabe September 2025).
Was bedeutet das in der Praxis?
Wer in Wien ein Büro-, Gewerbe- oder Geschäftsgebäude erwerben will, sollte den energetischen Zustand vor dem Kauf genau prüfen lassen und mögliche Sanierungskosten einplanen.
Für Fachbetriebe aus Dämmung, Fassade, Fenster, Heizung und Elektro kann daraus mittelfristig mehr Nachfrage entstehen.
Unser Tipp
Lassen Sie sich die Details für Ihr konkretes Gebäude von einer Fachperson (z. B. Energieausweis-Ersteller oder Ziviltechniker) erklären. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Quellen
Eigener BAUDS-Beitrag auf Basis dieser Meldungen. Bild KI-generiert.
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