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Sanierung 2027: Kesseltausch hat ein früheres Förderfenster

Die reguläre Antragstellung für die Sanierungsoffensive beginnt am 4. Jänner 2027. Für den Kesseltausch ist bereits ein Förderfenster offen – mit Registrierung bis Ende 2026.

Von Oliver Schober · Meldung vom · Veröffentlicht · Aktualisiert · 2 Min. Lesezeit

Sanierung 2027: Kesseltausch hat ein früheres Förderfenster (KI-generiertes Bild)
AI

Zwei Termine für die Sanierungsplanung

Für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern stehen neue Förderbedingungen für Heizungstausch und thermische Sanierung fest. Die Mitteilung des Landes Niederösterreich vom 2. November 2026 zur Sanierungsoffensive des Bundes nennt dabei zwei unterschiedliche Zeitfenster: Die reguläre Antragstellung startet am **4. Jänner 2027**, beim Kesseltausch ist eine Einreichung bereits seit 2. November möglich.

Gerade diese zeitliche Trennung ist für die Vorbereitung eines Vorhabens wichtig. Der frühe Zugang betrifft den Kesseltausch und sollte nicht mit dem angekündigten Start für den Sanierungsbonus gleichgesetzt werden.

Welche Beträge genannt werden

Für den Heizungstausch wurden die Förderhöhen bereits an die für 2027 vorgesehenen Pauschalen angepasst. Die Landesmitteilung nennt:

  • **4.000 Euro** für den Anschluss an Fernwärme,
  • **5.000 Euro** für eine Wärmepumpe,
  • **6.000 Euro** für eine Holzheizung.

Für das bereits geöffnete Kesseltausch-Fenster sind laut der in der Mitteilung zitierten Energieberatung Niederösterreich Leistungen ab **7. Oktober 2026 rückwirkend förderfähig**. Die Registrierung muss spätestens bis **31. Dezember 2026** erfolgen.

Bei der thermischen Gebäudesanierung werden insgesamt bis zu **20.000 Euro** angekündigt. Die konkrete Höhe richtet sich nach dem Umfang der Sanierung und der erreichten Verringerung des Energieverbrauchs. Für einzelne Gebäudeteile nennt die Mitteilung bis zu **4.000 Euro**. Eine Teilsanierung kann mit bis zu **10.000 Euro** unterstützt werden, wenn sie den Heizwärmebedarf um mindestens **40 Prozent** reduziert. Der Höchstbetrag ist damit nicht pauschal für jedes Vorhaben vorgesehen.

Was bedeutet das in der Praxis?

Für Auftraggeber und ausführende Betriebe steht zunächst die Zuordnung des Projekts im Vordergrund: Geht es um einen Heizungstausch, eine einzelne Sanierungsmaßnahme oder ein umfangreicheres Vorhaben?

Für die weitere Vorbereitung empfiehlt sich:

  • Das passende Förderfenster und die zugehörigen Termine getrennt festhalten.
  • Bei Teilsanierungen die angestrebte Reduktion des Heizwärmebedarfs in die Planung einbeziehen.
  • Den angekündigten Maximalbetrag nicht als bereits gesicherten Finanzierungsbestandteil behandeln.

Die genannten Eckdaten stammen aus der Landesmitteilung. Für die konkrete Einreichung sollten die vollständigen Förderbedingungen herangezogen werden.

Quellen

Eigener BAUDS-Beitrag auf Basis dieser Quellen. Bild KI-generiert.

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