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Vorarlberg prüft Baustandards und erprobt „Gebäudetyp V“

Vorarlberg nimmt Bauvorschriften und Ausstattungsstandards im Wohnbau unter die Lupe. Das Forschungsprojekt „Gebäudetyp V“ soll zeigen, wie günstigeres Bauen abseits bestehender Normen möglich sein könnte, ohne die Sicherheit zu beeinträchtigen.

Von Oliver Schober · Meldung vom · Veröffentlicht · Aktualisiert · 2 Min. Lesezeit

Vorarlberg prüft Baustandards und erprobt „Gebäudetyp V“ (KI-generiertes Bild)
AI

Welche Standards braucht der Wohnbau?

Vorarlberg prüft, welche Vorgaben und Ausstattungsstandards im Wohnbau notwendig sind und wo sich Kosten reduzieren lassen könnten. Wie aus dem vorliegenden ORF-Bericht hervorgeht, unterscheidet Landesrat Marco Tittler dabei zwischen gesetzlichen Anforderungen und zusätzlich gewünschten Standards im gemeinnützigen Wohnbau. Eine bereits beschlossene Lockerung wird im verfügbaren Berichtsausschnitt nicht genannt.

Zu den gesetzlichen Grundlagen zählen etwa die Bautechnik- und die Stellplatzverordnung. Davon zu unterscheiden seien Wünsche an die Ausstattung: Tittler nennt beispielsweise Fahrradräume, innenliegende Müllräume, Tiefgaragenplätze und Sozialräume. Diskutiert werden soll, welche dieser Einrichtungen notwendig sind und welchen Aufwand ihre Umsetzung verursacht.

Forschungsprojekt soll Einsparpotenziale untersuchen

Mit dem Forschungsprojekt „Gebäudetyp V“ werden laut Tittler auch bestehende Normen auf den Prüfstand gestellt. Dafür werde ein Gebäude außerhalb bestehender Normen errichtet. Untersucht werden soll, wie Wohnbau günstiger umgesetzt werden kann, ohne Abstriche bei der Sicherheit zu machen.

Die Evaluierung der Bautechnikverordnung betrifft unterschiedliche Gewerke. Im Bericht werden folgende Bereiche genannt:

  • Normen für den Stahlbetonbau,
  • Anforderungen an den Blitzschutz,
  • Vorschriften für Dachdeckerarbeiten.

Für Sanierungen spricht Tittler außerdem Trittschall und Gangbreiten an. Hier sieht er mögliche Ansatzpunkte, um ältere Gebäude kostengünstiger zu sanieren. Konkrete Änderungen oder bezifferte Einsparungen nennt der vorliegende Ausschnitt allerdings nicht.

Was bedeutet das in der Praxis?

Für Auftraggeber und Handwerksbetriebe ist vor allem die Trennung zwischen verbindlicher Vorgabe und gewünschter Ausstattung relevant. Die Debatte zeigt zwei unterschiedliche Ansatzpunkte: Einerseits geht es um den Umfang eines Bauprojekts, andererseits um technische Anforderungen an dessen Umsetzung.

Für die Projektvorbereitung lassen sich daraus folgende Prüffragen ableiten:

  • Welche Anforderungen beruhen auf gesetzlichen Vorgaben?
  • Welche Ausstattungsmerkmale sind zusätzlich gewünscht?
  • Welche Sanierungshürden ergeben sich aus dem vorhandenen Gebäude?

Die angekündigte Prüfung ist nicht mit einer allgemeinen Freigabe gleichzusetzen, geltende Anforderungen wegzulassen. Ob und welche Erleichterungen tatsächlich kommen, bleibt im verfügbaren Bericht offen. „Gebäudetyp V“ ist zunächst ein Forschungsansatz, kein belegter Nachweis bestimmter Kostensenkungen.

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Quellen

Eigener BAUDS-Beitrag auf Basis dieser Meldungen. Bild KI-generiert.

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